Judo Club Wiesbaden 1922 e.V.
Fachverein für Budosportarten

Hygienekonzept während der Corona-Pandemie

Liebe Mitglieder, Eltern und Gäste,

wir freuen uns sehr, vor Ort trainieren zu können. Sorgt mit uns für eine gesunde und sichere Trainingsumgebung. Vermeidet unnötige Kontakte und Ansammlungen im Dojo und helft uns dadurch, den Sportbetrieb aufrecht zu halten.

Während der Corona-Pandemie gilt für unseren Trainingsbetrieb ein striktes Hygienekonzept, das wir auf dieser Seite erläutern. Es ist an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und basiert auf den jeweils gültigen Bestimmungen der Stadt Wiesbaden und dem Land Hessen.

Stand 04.03.2022 (aktuell gültig):

Seit Freitag, 04. März 2022 tritt die 2. Stufe der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen in Kraft. Dadurch kommt es zu Lockerungen und oder Veränderungen in den Leitlinien:

  • ALLE Teilnehmer über 6 Jahren müssen vollständig geimpft, genesen ODER getestet sein (3G-Regelung).
    Bei Kindern, die älter als 6 Jahre, aber noch nicht eingeschult sind, wird von einem Testerfordernis abgesehen.
  • Für SchülerInnen, Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen kann der Negativ-Nachweis durch das Hessische Schul-Testheft erfolgen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes) und die Dokumentation durch Schule/Lehrkräfte.
  • Übrigens: Es gibt neu eine Teststation auf dem kleinen Parkplatz Richtung Holsteinstraße, Sporthallen-Eingang B
  • Alle anderen Nachweise haben folgende Gültigkeit:
    o PCR-Test: max. 48 Stunden
    o Offizielle Teststation: max. 24 Stunden
  • Die o.g. Nachweise müssen dem Trainer unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Maskenpflicht in den Fluren, Umkleiden und bis zum Trainingsplatz:
    ° ab 16 Jahren > FFP2-Maske
    ° 6 bis 15 Jahre > OP-Maske (oder FFP2-Maske)
    ° unter 6 Jahren > befreit
    Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sind unter o.g. Bedingungen und unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
  • Die Trainer sind ebenfalls geimpft, genesen und/oder gültig getestet.
  • Die Kontaktdatenerfassung erfolgt proaktiv über eine Teilnehmerliste durch den Trainer.

 

Weitere Spielregeln für einen reibungslosen Trainingsbetrieb

Hinweise für die Sportler und Eltern unter EInhaltung der o.g. 2G-Plus-Regelung/Booster-Status

  • Haltet die Hygieneregeln ein
  • Tragt bis zum Trainingsplatz (Matte im Dojo, Sportplatz) eine Maske
  • Auf den Fluren der gesamten Sporthalle ist ein Mund- und Nasenschutz zwingend zu tragen. Auch auf dem Weg von der Judomatte zur Toilette oder Umkleide muss dieser aufgesetzt werden
  • Die Umkleiden dürfen genutzt werden. Ein Mund- und Nasenschutz ist unbedingt zu tragen sowie der Abstand einzuhalten. Eltern mit gültigem 2-G-Plus-Status/Geboostert dürfen Ihre Kinder in die Umkleide begleiten unter Berücksichtigung von Abstand und Mund- / Nasenschutz. Empfehlung: Bereits mit Judogi ins Training kommen. Das entspannt die Platzsituation der Umkleiden deutlich.
  • Die Duschen dürfen ebenfalls wieder benutzt werden. Abstand ist einzuhalten. Auf dem Weg vom Duschbereich zum Umkleidebereich ist bereits wieder der Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Hinweise für die Eltern

  • Verabschieden Sie Ihre Kinder bitte vor der Halle und begrüßen Sie sie auch erst dort wieder
  • Vermeiden Sie eine Nutzung der Flure, Gänge, Umkleiden und Duschen. Diese sind den Sportlern vorbehalten. Der Aufenthalt in diesen Bereichen zu Wartezwecken ist verboten.
  • Nutzen Sie den Bereich vor der Halle, um auf Ihre Kinder zu warten.
  • Blicken Sie vor der Halle durch die Fenster von außen, um Ihrem Kind beim Training zuzuschauen.

Hinweise für Schnupperkinder/Neulinge

  • Möglicherweise möchten Sie als Elternteil Ihr Kind zur Schnupperstunde begleiten. In diesem Fall teilen Sie dies bitte dem Trainer mit, der sicherlich für ein sicheres Zuschauerplätzchen sorgen wird. Der Status 2-G resp. Geboostert sowie das Tragen eines medizinischen MN-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist während der gesamten Zeit Pflicht.

Stand 09.01.2022 (nicht mehr gültig):

Seit Sonntag, 09.01.2022 gilt Wiesbaden als "Hotspot". Dies begründet sich daraus, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 überschreitet (siehe Tagesaktuelle Zahlen). Die Anwendung dieser Regelungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag. Konkret bedeutet das aktuell, dass die 2G-Plus-Regelung Anwendung findet:

  • Alle Teilnehmer über 18 Jahren müssen geimpft oder genesen UND und zusätzlich getestet sein (2G-Plus-Regelung).
  • Eine sogenannte Booster-Impfung (Auffrischungsimpfung) befreit die Personen von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis.
  • Für SchülerInnen, Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen kann der Negativ-Nachweis durch das Hessische Schul-Testheft erfolgen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes) und die Dokumentation durch Schule/Lehrkräfte.
  • Alle anderen Nachweise haben folgende Gültigkeit:
    o PCR-Test: max. 48 Stunden
    o Offizielle Teststation: max. 24 Stunden
  • Die o.g. Nachweise müssen dem Trainer unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sind unter o.g. Bedingungen und unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
  • Die Trainer sind ebenfalls geimpft, genesen und/oder gültig getestet.
  • Die Kontaktdatenerfassung erfolgt proaktiv über eine Teilnehmerliste durch den Trainer.

Stand 11.11.2021 (nicht mehr gültig):

  • Alle Teilnehmer über 6 Jahren müssen geimpft oder genesen sein oder über einen nicht älter als 48 Stunden gültigen negativen PCR-Test (oder PoC-PCR oder eine weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) verfügen.
  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen kann der Nachweis durch das Hessische Schul-Testheft erfolgen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes) und die Dokumentation durch Schule/Lehrkräfte.
  • Die o.g. Nachweise müssen dem Trainer unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sind unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
  • Die Trainer sind ebenfalls geimpft, genesen oder zweimal wöchentlich getestet.
  • Die Kontaktdatenerfassung erfolgt über eine Teilnehmerliste durch den Trainer.

 

Weitere Spielregeln für einen reibungslosen Trainingsbetrieb

Hinweise für die Sportler und Eltern

  • Haltet die Hygieneregeln ein
  • Tragt bis zum Trainingsplatz (Matte im Dojo, Sportplatz) eine Maske
  • Auf den Fluren der gesamten Sporthalle ist ein Mund- und Nasenschutz zwingend zu tragen. Auch auf dem Weg von der Judomatte zur Toilette oder Umkleide muss dieser aufgesetzt werden
  • Die Umkleiden dürfen genutzt werden. Ein Mund- und Nasenschutz ist unbedingt zu tragen sowie der Abstand einzuhalten. Eltern dürfen Ihre Kinder in die Umkleide begleiten unter Berücksichtigung von Abstand und Mund- / Nasenschutz. Empfehlung: Bereits mit Judogi ins Training kommen. Das entspannt die Platzsituation der Umkleiden deutlich.
  • Die Duschen dürfen ebenfalls wieder benutzt werden. Abstand ist einzuhalten. Auf dem Weg vom Duschbereich zum Umkleidebereich ist bereits wieder der Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Hinweise für die Eltern

  • Verabschieden Sie Ihre Kinder bitte vor der Halle und begrüßen Sie sie auch erst dort wieder
  • Vermeiden Sie eine Nutzung der Flure, Gänge, Umkleiden und Duschen. Diese sind den Sportlern vorbehalten. Der Aufenthalt in diesen Bereichen zu Wartezwecken ist verboten.
  • Nutzen Sie den Bereich vor der Halle, um auf Ihre Kinder zu warten.
  • Blicken Sie vor der Halle durch die Fenster von außen, um Ihrem Kind beim Training zuzuschauen.

Hinweise für Schnupperkinder/Neulinge

  • Möglicherweise möchten Sie als Elternteil Ihr Kind zur Schnupperstunde begleiten. In diesem Fall teilen Sie dies bitte dem Trainer mit, der sicherlich für ein sicheres Zuschauerplätzchen sorgen wird. Das Tragen eines medizinischen MN-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist während der gesamten Zeit Pflicht.

 

Stand 25.06.2021 (nicht mehr gültig):

Spielregeln für einen reibungslosen Trainingsbetrieb

Hinweise für die Sportler und Eltern

  • Haltet die Hygieneregeln ein
  • Tragt bis zum Trainingsplatz (Matte im Dojo, Sportplatz) eine Maske
  • Auf den Fluren der gesamten Sporthalle ist ein Mund- und Nasenschutz zwingend zu tragen. Auch auf dem Weg von der Judomatte zur Toilette oder Umkleide muss dieser aufgesetzt werden
  • Die Umkleiden dürfen genutzt werden. Ein Mund- und Nasenschutz ist unbedingt zu tragen sowie der Abstand einzuhalten. Eltern dürfen Ihre Kinder in die Umkleide begleiten unter Berücksichtigung von Abstand und Mund- / Nasenschutz. Empfehlung: Bereits mit Judogi ins Training kommen. Das entspannt die Platzsituation der Umkleiden deutlich.
  • Die Duschen dürfen ebenfalls wieder benutzt werden. Abstand ist einzuhalten. Auf dem Weg vom Duschbereich zum Umkleidebereich ist bereits wieder der Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Hinweise für die Eltern

  • Verabschieden Sie Ihre Kinder bitte vor der Halle und begrüßen Sie sie auch erst dort wieder
  • Vermeiden Sie eine Nutzung der Flure, Gänge, Umkleiden und Duschen. Diese sind den Sportlern vorbehalten. Der Aufenthalt in diesen Bereichen zu Wartezwecken ist verboten.
  • Nutzen Sie den Bereich vor der Halle, um auf Ihre Kinder zu warten.
  • Blicken Sie vor der Halle durch die Fenster von außen, um Ihrem Kind beim Training zuzuschauen.

Hinweise für Schnupperkinder/Neulinge

  • Möglicherweise möchten Sie als Elternteil Ihr Kind zur Schnupperstunde begleiten. In diesem Fall teilen Sie dies bitte dem Trainer mit, der sicherlich für ein sicheres Zuschauerplätzchen sorgen wird. Das Tragen eines medizinischen MN-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist während der gesamten Zeit Pflicht.

 

Stand 01.08.2020 (nicht mehr gültig):

Als Betreiber der städtischen Sportanlagen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden folgende Eckpunkte für die Wiedereröffnung erarbeitet (siehe auch https://www.wiesbaden.de/sport/sportanlagen/sportplaetze/wiedereinstieg-vereinssport-spielregeln.php):

  • Der Schutz der Gesundheit steht weiter als oberstes Ziel aller Entscheidungen. Selbstverständlich können die Vereinsvorstände beschließen, auch weiterhin strengere Regeln bei der Durchführung des Sportbetriebes anzuwenden.
  • Die weiteren Lockerungen für den organisierten Vereinssport können in Wiesbaden ab Samstag, 1. August 2020, umgesetzt werden. Die schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung der Einhaltung der Regeln, die bereits für den Wiedereinstieg in den Vereinssport von allen Vereinen angefordert wurde, ist nur bei erstmaliger Aufnahme des Sportbetriebs erforderlich, muss dann jedoch nicht nochmal abgegeben werden!
  • Die "DOSB Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs", die "DOSB Leitplanken für den Hallensport", die "DOSB Leitplanken Wettkampf" sowie die "Sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportfachverbände" dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die Berücksichtigung der gesetzlichen Verordnungen des Landes Hessen oder der spezifischer Maßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden.
  • Der aktuelle Sportstättenbelegungsplan bildet die Grundlage für die Nutzung. Zusätzliche Kapazitäten/Zeiten stehen nicht zur Verfügung.
  • Auch für die Öffentlichkeit sind die Sportanlagen geöffnet. Bei der Nutzung haben Vereins- und Schulsport Vorrang.
  • Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist für alle Sportarten ohne Einschränkungen der Personenzahl frei gegeben.
  • Die Vereine sind weiterhin gehalten, ein Hygienekonzept zu erarbeiten und - abgestimmt auf die Gegebenheiten - vor Ort umzusetzen.
  • Beim Zutritt oder Verlassen der Sportstätte muss die Bildung von Warteschlangen vermieden werden.
  • Die Bildung von kleineren Trainingsgruppen, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, erfolgt analog der Vorgaben der Fachverbände.
  • Die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durch die Nutzer, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, ist erforderlich. Dazu müssen die Vereine auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten.
  • Die Teilnehmenden nutzen soweit möglich ihre eigenen Materialien, auf den Einsatz von Materialien zur Nutzung durch mehrere Personen sollte möglichst verzichtet werden. Handgeräte dürfen ohne Reinigung nicht übergeben oder gemeinsam genutzt werden.
  • Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen auf den Hallenböden sind nicht erlaubt. Sofern erforderlich müssen andere geeignete Mittel verwendet werden.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern und ähnliches in der Gruppe sollte weiterhin verzichtet werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume können nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden, das heißt der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Zur Vermeidung einer übermäßigen Nutzung der Umkleideräume wird empfohlen, weiterhin in Trainingsbekleidung zu den Übungseinheiten zu kommen.
  • Clubräume, Gemeinschafts- oder Gesellschaftsräume und ähnliches dürfen geöffnet werden. Natürlich müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen für Versammlungen und Gastronomiebetriebe eingehalten werden.
  • Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.
  • Zum Nachweis von Infektionsketten ist der Verein verpflichtet, über die jeweilige Übungseinheit eine Teilnehmerliste - Ort, Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummern der Übungsleitung und der Teilnehmenden - zu führen, mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Anforderung durch das Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Auftreten von Infekten oder Symptomen einer Coronavirusinfektion hat eine sofortige Meldung an die Übungsleitung zu erfolgen und es ist ein medizinischer Test durchzuführen. Dies gilt auch bei Infekten von Familienangehörigen oder direkten Kontakten zu infizierten Personen. Eine Teilnahme am Übungsbetrieb ist unter diesen Umständen dann zunächst nicht möglich.

 

Stand 07.07.2020 (nicht mehr gültig):

Als Betreiberin der städtischen Sportanlagen weist die Landeshauptstadt Wiesbaden auf die nachstehenden Eckpunkte hin, die nach den Lockerungen durch die Hessische Landesregierung für den Vereinssport weiterhin zu beachten sind:

  • Der Schutz der Gesundheit steht weiter als oberstes Ziel aller Entscheidungen. Es sind keine Zuschauer/Besucher zugelassen.
  • Die weiteren Lockerungen für den organisierten Vereinssport können in Wiesbaden ab Dienstag, 07.07.2020, umgesetzt werden. Die schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung der Einhaltung der Regeln, die bereits für den Wiedereinstieg in den Vereinssport von allen Vereinen angefordert wurde, ist weiterhin erforderlich, muss jedoch nicht nochmal abgegeben werden
  • Die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der jeweiligen Fachverbände sind weiterhin zwingend einzuhalten.
  • Der aktuelle Sportstättenbelegungsplan bildet die Grundlage für die Nutzung. Zusätzliche Kapazitäten/Zeiten stehen nicht zur Verfügung.
  • Bei mehrfacher Belegung einer Großsporthalle gelten die Eckpunkte für jedes Segment als einzelne Einheit. Es ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen in den Hallen nicht treffen. Gegebenenfalls ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Für die Öffentlichkeit sind die Sportanlagen ab sofort wieder geöffnet. Sie müssen demzufolge nicht mehr verschlossen werden. Vereins- und Schulsport haben bei der Nutzung Vorrang.
  • Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn er kontaktfrei oder nur gemeinsam mit Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist, oder unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen ausgeübt wird.
  • Die Bildung von kleineren Trainingsgruppen, die im Optimalfall dann auch stets in dergleichen Zusammensetzung zusammenkommen, erfolgt analog der Vorgaben der Fachverbände.
  • Die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durch die Nutzer, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, ist erforderlich. Dazu müssen die Vereine auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten.
  • Die Teilnehmenden nutzen soweit möglich ihre eigenen Materialien, auf den Einsatz von Materialien zur Nutzung durch mehrere Personen sollte möglichst verzichtet werden. Handgeräte dürfen ohne Reinigung nicht übergeben oder gemeinsam genutzt werden.
  • Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen o.ä. auf den Hallenböden sind nicht erlaubt. Sofern erforderlich müssen andere geeignete Mittel verwendet werden.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern und ähnliches in der Gruppe sollte weiterhin komplett verzichtet werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume können nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden, d. h. höchstens eine Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche. (Regelung bleibt bestehen)
  • Zur Vermeidung einer übermäßigen Nutzung der Umkleideräume wird empfohlen, weiterhin in Trainingsbekleidung zu den Übungseinheiten zu kommen.
  • Clubräume, Gemeinschafts- oder Gesellschaftsräume und ähnliches dürfen wieder geöffnet werden. Natürlich müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen für Versammlungen und Gastronomiebetriebe eingehalten werden.
  • Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.
  • Zum Nachweis von Infektionsketten ist der Verein verpflichtet, über die jeweilige Übungseinheit eine Teilnehmerliste (Ort, Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummern der Übungsleitung und der Teilnehmenden) zu führen, mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Anforderung durch das Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Auftreten von Infekten oder Symptomen einer Coronavirusinfektion hat eine sofortige Meldung an die Übungsleitung zu erfolgen und es ist ein medizinischer Test durchzuführen. Dies gilt auch bei Infekten von Familienangehörigen oder direkten Kontakten zu infizierten Personen. Eine Teilnahme am Übungsbetrieb ist unter diesen Umständen dann zunächst nicht möglich.
  • Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.
  • Der Verein gibt die aktuellen Eckpunkte allen Übungsleitungen und Teilnehmenden zur Kenntnis und lässt sich die Einhaltung bestätigen.

 

Stand 16.06.2020 (aktuell nicht mehr gültig):

  • Der Schutz der Gesundheit steht weiter als oberstes Ziel aller Entscheidungen. Es sind keine Zuschauer/Besucher zugelassen.
  • Die weiteren Lockerungen für den organisierten Vereinssport können in Wiesbaden ab Dienstag, 16.06.2020, umgesetzt werden. Die schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung der Einhaltung der Regeln, die bereits für den Wiedereinstieg in den Vereinssport von allen Vereinen angefordert wurde, ist weiterhin erforderlich.
  • Die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der jeweiligen Fachverbände sind weiterhin zwingend einzuhalten.
  • Der aktuelle Sportstättenbelegungsplan bildet die Grundlage für die Nutzung. Zusätzliche Kapazitäten/Zeiten stehen nicht zur Verfügung.
  • Bei mehrfacher Belegung einer Großsporthalle gelten die Eckpunkte für jedes Segment als einzelne Einheit. Es ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen in den Hallen nicht treffen. Gegebenenfalls ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der Zutritt zu den Sportanlagen erfolgt nur mit und durch die jeweils verantwortliche Übungsleitung. Die Sportanlagen sind während und nach dem Sportbetrieb zu verschließen. Fremden ist der Zugang zu den Sportanlagen nicht zu erlauben, sondern ausschließlich Vereinsmitgliedern. Das städtische Personal vor Ort ist nur im Ausnahmefall und dann telefonisch erreichbar.
  • Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn er kontaktfrei oder nur gemeinsam mit Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist, oder unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen ausgeübt wird.
  • Die Bildung von kleineren Trainingsgruppen, die im Optimalfall dann auch stets in dergleichen Zusammensetzung zusammenkommen, erfolgt analog der Vorgaben der Fachverbände.
  • Die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durch die Nutzer, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, ist erforderlich. Dazu müssen die Vereine auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten.
  • Die Teilnehmenden nutzen soweit möglich ihre eigenen Materialien, auf den Einsatz von Materialien zur Nutzung durch mehrere Personen sollte möglichst verzichtet werden. Handgeräte dürfen ohne Reinigung nicht übergeben oder gemeinsam genutzt werden.
  • Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen o.ä. auf den Hallenböden sind nicht erlaubt. Sofern erforderlich müssen andere geeignete Mittel verwendet werden.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern und ähnliches in der Gruppe sollte weiterhin komplett verzichtet werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume können nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden, d. h. höchstens eine Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche.
  • Clubräume, Gemeinschafts- oder Gesellschaftsräume bleiben weiter geschlossen, Toiletten sind von der Schließung ausgenommen.
  •   Zur Vermeidung einer übermäßigen Nutzung der Umkleideräume wird empfohlen, weiterhin in Trainingsbekleidung zu den Übungseinheiten zu kommen.
  • Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.
  • Zum Nachweis von Infektionsketten ist der Verein verpflichtet, über die jeweilige Übungseinheit eine Teilnehmerliste (Ort, Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummern der Übungsleitung und der Teilnehmenden) zu führen, mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Anforderung durch das Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Auftreten von Infekten oder Symptomen einer Coronavirusinfektion hat eine sofortige Meldung an die Übungsleitung zu erfolgen und es ist ein medizinischer Test durchzuführen. Dies gilt auch bei Infekten von Familienangehörigen oder direkten Kontakten zu infizierten Personen. Eine Teilnahme am Übungsbetrieb ist unter diesen Umständen dann zunächst nicht möglich.
  • Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.
  • Der Verein gibt die aktuellen Eckpunkte allen Übungsleitungen und Teilnehmenden zur Kenntnis und lässt sich die Einhaltung bestätigen.
  • Der Vereinssport mit den weiteren Lockerungen ist erst möglich, wenn der vertretungsberechtigte Vorstand dem Sportamt (sportamt@wiesbaden.de) und Gesundheitsamt (Verwaltungsstab.Corona@wiesbaden.de) die Einhaltung der Eckpunkte für den „Wiedereinstieg in das Vereinstraining“ sowie die vereinsinterne Kommunikation auf der entsprechenden Erklärung schriftlich bestätigt hat. Die Erklärung wird auf Anforderung gerne zur Verfügung gestellt. Sofern Abweichungen vorgenommen werden sollen, ist ein individueller Antrag an die beiden Ämter zu stellen.
  • Die Übungsleitungen führen die unterschriebene Bestätigung zur Einhaltung der Regeln in Kopie mit, um dem Kontrollpersonal bzw. Platz-Hallenwarten gegenüber ausweisfähig
    zu sein.
  • Für den Fall, dass sich eine Infektion auf/in einer städtischen Sportanlage nachweisen lässt, verpflichtet sich der Verein, auf Regressansprüche gegenüber der Landeshauptstadt Wiesbaden zu verzichten.

 

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